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   BAG, 09.12.1992 - 7 ABR 3/92   

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https://dejure.org/1992,12845
BAG, 09.12.1992 - 7 ABR 3/92 (https://dejure.org/1992,12845)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1992 - 7 ABR 3/92 (https://dejure.org/1992,12845)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1992 - 7 ABR 3/92 (https://dejure.org/1992,12845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bildung eines Wirtschaftsauschusses in einem Berufsförderungszentrum - Auslegung von karitativen oder erzieherischen Bestimmungen (Zielsetzung der Bildungseinrichtung) - Bestimmung von Tendenzbetrieben anhand derer Satzung - Abwägung anhand der Größenordnung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89

    Mitbestimmung bei Einstellung in Tendenzbetrieb

    Auszug aus BAG, 09.12.1992 - 7 ABR 3/92
    Entscheidend ist jeweils, daß die Persönlichkeit des Menschen und seine Entwicklung zu einem Glied der menschlichen Gesellschaft gefördert werden sollen (BAGE 62, 156, 162 f. = AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972, zu B IV 2 b der Gründe, m.w.N.).

    Auch Erwachsene können in ihrer Persönlichkeit noch geformt und ihre Entwicklung zu einem Glied der menschlichen Gesellschaft noch weiter gefördert werden (BAG Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972, zu B IV 2 b der Gründe).

    Vielmehr bedarf es hierzu tatsächlicher Feststellungen, daß die Bildungseinrichtung ihre persönlichen und sonstigen Mittel mit der Zielrichtung einsetzt, nicht nur fachspezifischen Unterricht zu erteilen, sondern überwiegend erzieherischen Bestimmungen zu dienen (vgl. BAG Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972, zu B IV 2 b der Gründe; Küchenhoff, NZA 1992, 683; Oldenburg, NZA 1989, 415).

    Entscheidend ist, ob die hier entwickelte Tätigkeit lediglich darauf gerichtet ist, Kenntnisse und Fertigkeiten für einen Beruf zu vermitteln oder ob der jeweilige Unterricht satzungsgemäß auch darauf ausgerichtet ist, Erziehung im dargelegten Sinne zu bewirken (vgl. BAG Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972).

    Dabei kommt es nicht allein auf die Arbeitszeit der eigentlichen Tendenzträger an, sondern auf die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer, die an der Tendenzverwirklichung mitwirken (BAGE 62, 156, 167 ff. = AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe; BAG Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972, zu B IV 2 c der Gründe).

  • BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 58/87

    Zoologischer Garten

    Auszug aus BAG, 09.12.1992 - 7 ABR 3/92
    Entscheidend ist jeweils, daß die Persönlichkeit des Menschen und seine Entwicklung zu einem Glied der menschlichen Gesellschaft gefördert werden sollen (BAGE 62, 156, 162 f. = AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972, zu B IV 2 b der Gründe, m.w.N.).

    Erziehung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG kann, abgesehen von Methoden und Zielen, nur dann stattfinden, wenn sie mit einer gewissen Nachhaltigkeit gegenüber dem einzelnen zu erziehenden Menschen vorgenommen wird (BAGE 62, 156, 163 = AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).

    Auch Berufsbildungseinrichtungen gehören zu den Unternehmen mit erzieherischen Bestimmungen, wenn durch planmäßige und methodische Unterweisung in einer Mehrzahl allgemeinbildender und berufsbildender Fächer die Persönlichkeit eines Menschen geformt werden soll (BAGE 62, 156, 162 f. = AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; BAGE 58, 92, 98 f. = AP Nr. 36 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 118 Rz 21; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 118 Rz 55; Küchenhoff, NZA 1992, 679, 683; Oldenburg, NZA 1989, 412, 414 f.).

    Dabei kommt es nicht allein auf die Arbeitszeit der eigentlichen Tendenzträger an, sondern auf die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer, die an der Tendenzverwirklichung mitwirken (BAGE 62, 156, 167 ff. = AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe; BAG Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972, zu B IV 2 c der Gründe).

  • BAG, 07.04.1981 - 1 ABR 62/78

    Sprachschule als Tendenzunternehmen

    Auszug aus BAG, 09.12.1992 - 7 ABR 3/92
    Die bloße Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten ist noch nicht Erziehung im Sinne von § 118 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (BAG Beschluß vom 7. April 1981 - 1 ABR 62/78 - AP Nr. 17 zu § 118 BetrVG 1972, zu B I 2 b der Gründe).

    Die Betätigung muß der Verfolgung dieser Zielsetzung dienen (BAG Beschluß vom 7. April 1981 - 1 ABR 62/78 - AP Nr. 17 zu § 118 BetrVG 1972, zu B I 2 der Gründe).

  • BAG, 14.04.1988 - 6 ABR 36/86

    Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auf eine gemeinnützige Gesellschaft mit

    Auszug aus BAG, 09.12.1992 - 7 ABR 3/92
    Auch Berufsbildungseinrichtungen gehören zu den Unternehmen mit erzieherischen Bestimmungen, wenn durch planmäßige und methodische Unterweisung in einer Mehrzahl allgemeinbildender und berufsbildender Fächer die Persönlichkeit eines Menschen geformt werden soll (BAGE 62, 156, 162 f. = AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; BAGE 58, 92, 98 f. = AP Nr. 36 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 118 Rz 21; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 118 Rz 55; Küchenhoff, NZA 1992, 679, 683; Oldenburg, NZA 1989, 412, 414 f.).
  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06

    Heimzulage

    Erziehung kann auch gegenüber Erwachsenen stattfinden; auch diese können in ihrer Persönlichkeit noch geformt und ihre Entwicklung zu einem Glied der menschlichen Gesellschaft noch weiter gefördert werden (vgl. BAG 9. Dezember 1992 - 7 ABR 3/92 - für die Frage des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG).
  • LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06

    Heimzulage

    Auch Erwachsene können in ihrer Persönlichkeit noch geformt und ihre Entwicklung zu einem Glied der menschlichen Gesellschaft noch weiter gefördert werden (Beschluss des BAG vom 9. Dezember 1992 - 7 ABR 3/92, zitiert nach juris).
  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 692/06

    Heimzulage

    Erziehung kann auch gegenüber Erwachsenen stattfinden; auch diese können in ihrer Persönlichkeit noch geformt und ihre Entwicklung zu einem Glied der menschlichen Gesellschaft noch weiter gefördert werden (vgl. BAG 9. Dezember 1992 - 7 ABR 3/92 - für die Frage des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG).
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